Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für den Familiennachzug zu Ausländern
Kurzbeschreibung
Ausländische Staatsangehörige, die sich mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland aufhalten, können Ehegatten/Lebenspartner und minderjährige Kinder nachziehen lassen. Der Familiennachzug ist selbstverständlich auch für Ehegatten/Lebenspartner und minderjährige Kinder von Deutschen möglich.
Ehegatten/Lebenspartner oder minderjährige Kinder von EU-Bürgern mit einem Freizügigkeitsrecht können ebenso in Deutschland leben und arbeiten.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 11.10.2019
Stand: 11.10.2019