Direkt zu:
Diese Webseite verwendet Cookies, um dem Betreiber das Sammeln und Analysieren statistischer Daten in anonymisierter Form zu ermöglichen. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, klicken Sie hier bitte auf »Nein«. Weitere Informationen
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Baustelle, © Katarzyna Bialasiewicz photographee.eu

Bebauungsplan Nr. He 15 »Am Drechselsgarten I« und 36. Änderung des Flächennutzungsplans »für einen Teilbereich am Drechselsgarten«

Der Stadtrat hat mit Sitzung vom 28.11.2023 gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplans Nr. He 15 „Am Drechselsgarten I“ beschlossen.

Das Bauleitplanverfahren wird im Regelverfahren durchgeführt. Der wirksame Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung von Baurecht für Wohnbauvorhaben im Nordosten des Ansbacher Stadtgebiets.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücksnummern 1384, 1384/3, 1384/2 und Teilflächen der Flurstücke Nrn. 1383/49 und 1383/8, der Gemarkung Hennenbach.

Die frühzeitige Beteiligung findet im Zeitraum von Mittwoch, den 28.02.2024 bis einschließlich Freitag, den 29.03.2024 statt. In diesem Zeitraum können die Planunterlagen zusätzlich im Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz, Nürnberger Str. 32, 91522 Ansbach, 3. OG, Gang auf dem Display, zu den Öffnungszeiten der Verwaltung eingesehen werden.

Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung besteht im Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz, sowie telefonisch unter 0981/51-5971 und 496 oder per Email an stadtentwicklungsamt@ansbach.de.