Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. B 22 »Erweiterung der Photovoltaikanlage im Bereich südlich Gösseldorf an der Bahnlinie Treuchtlingen und an der A 6« und Deckblatt Nr. 40 zum Flächennutzungsplan
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird mit dem Ziel aufgestellt die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen. Zeitgleich mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird der Flächennutzungsplan geändert (Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB).
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan sowie der Änderungsbeschluss des Flächennutzungsplans und der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) wurde in der Stadtratssitzung vom 27.06.2023 gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung fand im Zeitraum von Dienstag, 11.07.2023 bis einschließlich Freitag, 11.08.2023 statt.
Im Zeitraum vom Montag, den 15.04.2024 bis einschließlich Freitag, den 17.05.2024 findet die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB statt.
In dieser Zeit können zu den Planungen Stellungnahmen, Anmerkungen und Einwendungen hervorgebracht werden. Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung besteht im Amt für Stadtentwicklung und Klimaschutz, sowie telefonisch unter 0981/51-5971 oder per E-Mail an stadtentwicklungsamt@ansbach.de.